Beratung

Die Kanzlei Eisenhauer bietet juristische Beratung und Vertretung in jeglichen Rechtsgebieten, ist jedoch schwerpunktmäßig im Zivil- und Strafrecht tätig.

Hierzu zählen etwa:

  • die allgemeine Beratung zu Rechtsfragen,
  • die außergerichtliche Vertretung bei Korrespondenz und Einigung mit dem Gegner, mit Behörden oder Gerichten,
  • die Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung, Revision, Einspruch und Beschwerde,
  • die Wahrnehmung von Verhandlungsterminen bei Gericht,
  • die Betreuung als Zeugenbeistand sowie die Vertretung in einem Nebenklageverfahren und
  • die Erstellung von Rechtsgutachten und Verträgen.


Die Kooperation mit der Kanzlei Traut und der Bürogemeinschaft Mertes & Lauff ermöglicht es, auch bei speziellen Rechtsfragen auf dem Gebiet des Wirtschafts-, Steuer- oder Medizinstrafrechts sowie des Insolvenz(straf)rechts auf einen jahrelangen Erfahrungsschatz zurückzugreifen und für eine zuverlässige Rechtsberatung zu sorgen.